NEUE GESETZGEBUNG Warum gibt es eine Mietpreisbremse? Eine Mietpreisbremse wird erforderlich, weil Mieten für Normalverdiener bezahlbar bleiben sollen. In den vergangenen Jahren sind die Mieten vor allem in Ballungsgebieten und attraktiven Mittelstädten zum Teil erheblich gestiegen. Mietsteigerungen in boomenden Wohnungsmärkten sollen mit der Mietpreisbremse unterbunden werden. Wie funktioniert die neue Mietpreisbremse? Es wird ein Ausgleich zwischen den Interessen von Vermietern und Mietern geschaffen. Wer Geld investiert, soll damit weiterhin auch Geld verdienen können. Aber: Wohnungen sind keine reine Ware, sie sind das Zuhause von Menschen. Da geht es nicht einzig und allein um Profitmaximierung. Wohneigentum verpflichtet. In Regionen mit schwieriger Wohnungssituation sollen Mieten nach einem Mieterwechsel deshalb künftig nicht mehr willkürlich angehoben werden können. Die neue Miete darf maximal 10 % über dem ortsüblichen Niveau liegen. Das ortsübliche Niveau ergibt sich aus dem Mietspiegel. Die Länder werden ermächtigt, für höchstens fünf Jahre die Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt durch Rechtsverordnung auszuweisen. Welche Ausnahmen gibt es von der Mietpreisbremse? Um mehr bezahlbare Wohnungen zu schaffen, sollen aber nicht nur die Mieten begrenzt werden, sondern auch Investitionen in den Neubau gefördert werden. Um die Investitionsbereitschaft im Wohnungsbau zu erhalten, werden Neubauten von der Mietpreisbremse ausgenommen. Eine neu errichtete Wohnung kann der Eigentümer auch in Zukunft ohne Beschränkung der Miethöhe vermieten. Ausgenommen von der Mietpreisbremse ist zudem die erste Vermietung nach einer umfassenden Modernisierung. Es wird zudem einen Bestandsschutz für Vermieter geben. Eine zulässig vereinbarte Miete kann bei Wiedervermietung weiter verlangt werden. Vermieter werden nicht gezwungen, eine frei gewordene Wohnung unterhalb der bisherigen Miete anzubieten. Wohnungssuche hat viel mit Glück und Ausdauer zu tun: Vor allem in stark nachgefragten Städten ist es schwierig, eine passende und bezahlbare Wohnung zu finden. In den meisten Fällen laufen die Vermietungen über einen Makler, die Provision zahlt meist der Mieter. Nach bisheriger Rechtslage ist nicht eindeutig geregelt, wer die Courtage für den Makler zahlen muss. Ein neues Gesetz, das der Bundestag im März 2015 beschlossen hat, soll an diesem Punkt Klarheit schaffen. Mittlerweile hat der Bundestag dem Gesetzesentwurf zugestimmt. Demnach gilt bezüglich der Maklerprovision künftig das Bestellerprinzip: Wer den Makler bei einer Wohnungsvermietung beauftragt hat, muss ihn auch bezahlen. Diese Neuregelung bei der Maklervergütung soll am 1. Juni 2015 in Kraft treten und dann im Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung (WoVermRG) geregelt sein. Dass Wohnungssuchende mit einem in Aussicht gestellten Mietvertrag zur Übernahme der Provision verpflichtet werden, soll es dann nicht mehr geben. Vermietung als Serviceleistung von BeilBau – alles aus einer Hand Schon seit Jahren gehört der Vermietungsservice für Kapitalanleger bei BeilBau zum Rundum-sorglos-Paket. Federführend organisiert Herr Bendl bei BeilBau die Vermietung für die Eigentümer. Er kümmert sich darum, dass rund um die Wohnungsabnahme- und Wohnungsübergabe alles erledigt und abgewickelt wird. Darüber hinaus ist Herr Bendl Ansprechpartner für Fragen zu den Themen Vermietung, Mietpreis, Kautionsanlagen und vielem mehr. Die Mietpreisbremse – Zahlen, Daten, Fakten Neue Regelung zur Maklerprovision: Wer den Makler bestellt, der zahlt
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